Behandlungsgebiete

Preise

In Deutschland ist es nicht möglich, die Leistungen eines Heilpraktikers über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Verschiedene Tarife der privaten Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen bieten allerdings die Kostenübernahme eines Heilpraktikers in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif zu 50-80% an. Eine Gewähr können wir nicht übernehmen. Deshalb werden Sie gebeten, die vereinbarten Honorare unabhängig von einer später möglichen Erstattung in üblicher Weise bei jeder Behandlung bar zu bezahlen. Für Privat- und Zusatzversicherte wird am Behandlungsende selbstverständlich eine Rechnung erstellt.

Eine gründliche und umfangreiche Anamnese (Fallaufnahme) ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie. Deswegen biete ich jedem Patienten bei dem ersten Termin eine Fallaufnahme.